Rekurskommission
Die Rekurskommission der Kantonalkirche besteht aus einer Person als Präsidentin/Präsident und zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Sie wählt das Vizepräsidium aus ihrer Mitte sowie eine Kommissionsschreiberin/einen Kommissionsschreiber.
Die Rekurskommission der Kantonalkirche beurteilt Beschwerden nach Massgabe der Verfassung.
Kontaktdaten finden sich im Behördenverzeichnis (Aktuelles Behördenverzeichnis)